Tamara Andrich- Kerschenbauer

Hypnosepsychotherapeutin         

Das Erstgespräch

Nach der Kontaktaufnahme durch E- Mail oder telefonisch, wird ein Termin für das Erstgespräch fixiert. Das Erstgespräch dient einem ersten gegenseitigen Kennenlernen. Da es der Beginn meiner Arbeit ist, wird es von mir verrechnet. 

Ich biete Einzeltherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in jedem Alter an.

Da es für den Therapiefortschritt sinnvoll ist Kontinuität zu wahren, wird eine Regelmäßigkeit von wöchentlichen oder 14 tägigen Gesprächen empfohlen. 

Die Therapiedauer hängt von der individuellen Situation ihrer Beschwerden ab und kann von einigen Sitzungen bis zu mehreren Jahren reichen. 

Das Honorar ist nach jeder Sitzung bar zu begleichen.

Rückvergütung durch die gesetzlichen Kassen

Eine teilweise Rückvergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose nach ICD- 10 möglich. Ebenfalls benötigen Sie eine " Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei "Inanspruchnahme einer Psychotherapie". Die Höhe der Rückvergütung richtet sich nach der Versicherung.

GGK 31,50€
SVS 45€
BVAEB 42,40€

BVABE Kassenplatz, volle Kostenübernahme

In meiner Praxis ist für BVABE Versicherte ein vollfinanzierter Kassenplatz in begrenzter Anzahl möglich. Die BVABE übernimmt die Kosten der Therapie und verrechnet Ihnen im Anschluss den üblichen Selbstbehalt. Zur Inanspruchnahme dieser Plätze ist eine " Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie" von einem Arzt zu erbringen. Alle weiteren formellen Schritte erfolgen in meiner Praxis.

Elterngespräche: 

Elterngespräche sind ein grundsätzlicher  Bestandteil einer Kinderpsychotherapie und finden je nach Bedarf statt, meist alle 5– 8 Stunden.

Bei Jugendlichen sind Elterngespräche nicht mehr zwingend erforderlich und erfolgen nur nach Bedarf und auf Wunsch des Jugendlichen. 

Eine psychotherapeutische Behandlung von Minderjährigen kann nur mit Zustimmung von einer erziehungsberechtigten Person erfolgen. Eine Ausnahme bilden Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Ab diesem Alter darf eine psychotherapeutische Behandlung auch ohne Zustimmung der Eltern stattfinden.

Absageregelung

Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzung möglich. Kann ein vereinbarter Termin von mir nicht wahrgenommen werden, entstehen für Sie keine Kosten für die entfallene Sitzung. Ich werde Ihnen für die entfallene Sitzung einen Ersatztermin anbieten.

Kann ein vereinbarter Termin durch Sie nicht wahrgenommen werden, gilt grundsätzlich immer eine Verständigung per Telefon/SMS oder E-Mail als vereinbart. Absagen kürzer als 24h oder keine Absage, wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.

Verschwiegenheit

Laut §15 des Österreichischen Psychotherapiegesetzes unterliege ich, ab dem Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme der absoluten Verschwiegenheitspflicht.

Inhalte von Sitzungen, wie auch die bloße Tatsache der Inanspruchnahme von Psychotherapie unterliegen der Verschwiegenheit.

 






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